Ihr
Rechtsanwalt zum
Thema Erb- und immobilienrecht
sowie allgemeines
Zivilrecht
Wolfgang Muth studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Erlangen und München. 1980 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen.
Im Laufe der Jahre konzentrierte sich seine berufliche Tätigkeit immer mehr auf die Rechtsgebiete Erbrecht und Immobilienrecht.
2007 wurde ihm die Befugnis verliehen die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht zu führen. Seit 2013 ist Herr Rechtsanwalt Muth als Testamentsvollstrecker zertifiziert.
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögensvorsorge e.V. (AGT) sowie der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV).
Rechtsanwalt Muth war von 2002 bis 2011 ehrenamtlicher Richter am Anwaltsgericht Nürnberg und von 2011 bis 2021 am Bayerischen Anwaltsgerichtshof.
Zudem war er von 1995 bis 2017 Vorsitzender des Schiedsgerichts des Bayerischen Karate Bundes e. V..
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